DGUV Information 203-093

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung beim Betrieb von offenen Laser-Einrichtungen zur Materialbearbeitung mit Handführung oder Handpositionierung (HLG) (Ausgabe April 2019)

Link zum RechtstextHandgeführte Laser-Geräte

Kerninhalte

Diese DGUV Information betrachtet Laser-Einrichtungen zur Materialbearbeitung, bei denen die Laserstrahlung während des Betriebs zumindest teilweise offen und zugänglich ist. Handgeführt und handpositioniert werden hierbei entweder das Werkstück, ein Laserbearbeitungskopf oder ein Laserhandgerät. Damit sind Schädigungen der Augen und der Haut durch die Laserstrahlung möglich.

Sie unterstützt Arbeitgeber und Fachkundige gemäß Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) bzw. Technische Regeln Laserstrahlung (TROS Laserstrahlung) bei der Gefährdungsbeurteilung an Arbeitsplätzen mit den oben genannten Lasern.