DGUV Information 203-083

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Arbeiten an unterirdischen Telekommunikationslinien (Ausgabe Juli 2016)

Link zum RechtstextDGUV Information 203-083

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information findet Anwendung auf Arbeiten an unterirdischen Telekommunikationslinien, einschließlich Arbeiten in Kabelschächten.

Sie unterstützt Unternehmer dabei, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen, die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Sie findet keine Anwendung auf bauliche Arbeiten, wie z.B. das Errichten des Baukörpers, der Kabelkanalanlagen und der Kabelschächte sowie die Arbeiten im Zusammenhang mit Kabeleinpflügen.