DGUV Information 208-001

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Ladebrücken (Ausgabe Oktober 2019)

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DGUV Information 208-001

Kerninhalte

Diese Information findet Anwendung bei Arbeiten mit Ladebrücken.

Mit Ladebrücken, dazu gehören auch Ladebleche, werden Abstände zwischen Laderampen und Ladeflächen von Fahrzeugen überbrückt und Höhenunterschiede ausgeglichen. Ladebrücken können ortsveränderlich oder ortsfest sowie handbetätigt oder kraftbetrieben ausgeführt sein.

DGUV Information 208-001 „Ladebrücken“ enthält Hinweise zu den sicherheitstechnischen Anforderungen und zur Beschaffung und Prüfung von Ladebrücken. Außerdem sind darin eine Muster-Betriebsanweisung sowie Informationen zur Unterweisung von Beschäftigten an Ladebrücken zu finden.