StrVerzV Bbg
Link zum Rechtstext | Straßenverzeichnisverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über die Straßenverzeichnisse für Landesstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen und sonstige öffentlichen Straßen nach dem Brandenburgischen Straßengesetz vom 29. Juli 1994 |
Kerninhalte | Der Landesbetrieb Straßenwesen führt ein Straßenverzeichnis für die Landesstraßen (Landesstraßenverzeichnis). Die Landkreise führen ein Straßenverzeichnis für die Kreisstraßen (Kreisstraßenverzeichnis). Die Ämter, amtsfreien Gemeinden sowie die kreisfreien Städte führen ein Straßenverzeichnis für die in ihrem Gebiet gelegenen Gemeindestraßen (Gemeindestraßenverzeichnis) und ein Straßenverzeichnis für die in ihrem Gebiet gelegenen sonstigen öffentlichen Straßen. |