Indirekteinleiterverordnung Bbg

 



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IndirekteinleiterVO

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Verordnung über das Einleiten oder Einbringen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen vom 26. August 2009

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Einleitung oder Einbringung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen oder in private Abwasseranlagen, die der Beseitigung von gewerblichem Abwasser dienen.

Sie normiert unter Hinweis auf die allgemeinen Anforderungen und Regelungen der Abwasserverordnung die Verpflichtung zur Geringhaltung der Schadstofffracht des Abwassers im Rahmen der Möglichkeiten des Standes der Technik.