BbgBauVorlV
§ 18 ist am 31. März 2017 außer Kraft getreten.
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über Vorlagen und Nachweise in bauaufsichtlichen Verfahren im Land Brandenburg vom 7. November 2016 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung legt die in bauaufsichtlichen Verfahren im Land Brandenburg einzureichenden Vorlagen und Nachweise fest. |
Links zur Rechtsänderung |