BbgBauVorlV

 



§ 18 ist am 31. März 2017 außer Kraft getreten.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Vorlagen und Nachweise in bauaufsichtlichen Verfahren im Land Brandenburg vom 7. November 2016

Link zum Rechtstext

Brandenburgische Bauvorlagenverordnung

Kerninhalte

Diese Verordnung legt die in bauaufsichtlichen Verfahren im Land Brandenburg einzureichenden Vorlagen und Nachweise fest.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Juni 2021