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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten im Land Brandenburg vom 28. November 2017

Link zum Rechtstext

Brandenburgische Versammlungsstättenverordnung

Kerninhalte

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von
- Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen. Sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben,
- Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen und Tribünen, die keine fliegenden Bauten sind und insgesamt mehr als 1.000 Besucher fassen,
- Sportstadien und Freisportanlagen mit Tribünen, die keine fliegenden Bauten sind, und die jeweils insgesamt mehr als 5.000 Besucher fassen.

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für
- Räume, die dem Gottesdienst gewidmet sind,
- Unterrichtsräume in allgemein- und berufsbildenden Schulen,
- Ausstellungsräume in Museen,
- Fliegende Bauten.