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BbgEltBauV

BbgEltBauV

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen im Land Brandenburg vom 15. August 2014

Link zum Rechtstext

BbgEltBauV

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Aufstellung von
-> Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über ein Kilovolt,
-> ortsfesten Stromerzeugungsaggregaten für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und
-> zentralen Batterieanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen
in Gebäuden.

Die Verordnung gilt auch für die Aufstellung von Energiespeichersystemen in Form von Akkumulatoren für die allgemeine Stromversorgung.

Sie GILT NICHT für:
-> freistehende Gebäude, die ausschließlich für Schaltanlagen/der Stromerzeugung dienen oder
-> durch Brandwände abgetrennte Gebäudeteile
-> zentrale Batterieanlagen mit einer Gesamtkapazität von nicht mehr als 2 Kilowattstunden, für die nur verschlossene Batterien verwendet werden und
-> Energiespeichersysteme mit einer Batteriekapazität von insgesamt nicht mehr als 20 Kilowattstunden
für die allgemeine Stromversorgung in Gebäuden.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 03. März 2025
Review vom 10. April 2023

 

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