DGUV Information 208-016 (ehemals BGI 694)

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Die Verwendung von Leitern und Tritten (Ausgabe August 2022)

Link zum RechtstextDGUV Information 208-016
ZusatzinformationenCheckliste - wiederkehrende Prüfung von Leitern und Tritte

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information, die sich hauptsächlich an Unternehmer wendet, die tragbare Leitern und Tritte für ihre Beschäftigten bereitstellen oder selbst benutzen, stellt eine Handlungsanleitung dar.

Sie gibt Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der berufsgenossenschaftlichen Regelungen und der einschlägigen Normen, die beim Bereitstellen und Benutzen von Leitern (mit Ausnahme von ortsfesten Steigleitern, da diese Teil von baulichen Anlagen und damit kein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung sind) und Tritten zu berücksichtigen sind.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenInst_SumPrüfpf

Links zur Rechtsänderung

Review vom 14. November 2022
Review vom 02. September 2022