Ad-hoc-Mitteilung zu Emissionszertifikaten

Der EuGH teilt in seiner Entscheidung vom 28. April 2016 (Az.: C‑191/14, C‑192/14, C‑295/14, C‑389/14 und C‑391/14 bis C‑393/14) mit, dass die jährliche Höchstmenge an kostenlosen Treibhausgasemissionszertifikaten für den Zeitraum 2013 bis 2020 fehlerhaft berechnet wurde. Der von der Kommission festgelegte Korrekturfaktor ist damit ungültig. 

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