Richtig schenken zu Weihnachten

In einer Handelsfirma staunten die Angestellten nicht schlecht, als jeder von ihnen überraschend auf der Weihnachtsfeier vom Chef persönlich ein wertvolles Computer-Tablet geschenkt bekam. Diejenigen, die nicht an der Weihnachtsfeier teilnahmen, gingen gewollt leer aus.

Die Begründung der Firmenleitung, man habe die Tablets als Belohnung für die Teilnahme an der Weihnachtsfeier verschenkt, überzeugte jedenfalls nicht alle. Besonders sauer war ein Angestellter, der am Feiertag krankgeschrieben war und deshalb nicht an der Party teilnehmen konnte. Er klagte auf sein Recht, ebenfalls mit einem Tablet beschenkt zu werden. Doch das Arbeitsgericht Köln wies seine Klage ab (ArbG Köln, Urteil vom 9. Oktober 2013, 3 Ca 1819/13).

Die Gründe dafür erfahren Sie hier.