Versicherungsschutz bei Weihnachtsfeiern
- Martina Glas
Created by Martina Glas
Nov 18, 2015
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Vorsicht bei der Planung von Weihnachtsfeiern in Betrieben!
In vielen Firmen werden Weihnachtsfeiern um den Kreis der Familie der Beschäftigen erweitert. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, denn der Versicherungsschutz besteht nur für die Beschäftigten. Da Feiern, zu denen der Arbeitgeber einlädt, der Stärkung des internen Zusammengehörigkeitsgefühls dienen, gelten sie als betriebliche Veranstaltungen und stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
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