Betriebsbeauftragte: Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer

Brandschutzbeauftragter 

Arbeitsschutzrechtlich gibt es keine verbindliche Pflicht zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten. Unternehmen sind jedoch nach dem ArbSchG im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht gefordert, entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Leib und Leben ihrer Arbeitnehmer zu treffen. Zu diesen Maßnahmen zählt auch die Brandbekämpfung.

 

Um mehr über

  •  die Bestellung
  •  die Aufgaben und
  •  die Fortbildung 

von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfern zu erfahren, lesen Sie hier weiter: https://alexandrina.eco-compliance.de/x/xIVY