Störfall-Verordnung
- Martina Glas
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Die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) dient der Verhinderung von Störfällen und der Begrenzung von Störfallauswirkungen.
Die ursprüngliche Fassung datiert vom 27. Juni 1980. Am 8. Juni 2005 erfolgte eine Neubekanntmachung, mit der die Änderungen der Seveso-II-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurden.
Die 12. BImSchV gliedert sich in vier Teile, von denen der dritte weggefallen ist.
- Allgemeine Vorschriften
- Vorschriften für Betriebsbereiche
- Meldeverfahren, Schlussvorschriften
Für eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der Störfall-Verordnung lesen Sie hier weiter.