Stress und psychische Belastungen am Arbeitsplatz

Nach §§ 5 f. des Arbeitsschutzgesetzes müssen Arbeitgeber durch Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

Gefährdungen können sich nicht nur durch die Gestaltung und Einrichtung des Arbeitsplatzes, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln sowie durch Arbeitsabläufe und Arbeitszeit, sondern auch durch psychische Belastungen bei der Arbeit ergeben.

In den letzten Jahren sind Stress und psychische Belastungen am Arbeitsplatz immer mehr in den Fokus wissenschaftlicher Betrachtungen und Untersuchungen gerückt. Aktuellen Studien zufolge werden von Beschäftigten als auslösende Faktoren am häufigsten eine große Arbeitsmenge, unvorhersehbare Unterbrechungen, hohe Verantwortung, hoher Zeitdruck, fehlende Wertschätzung oder geringer Handlungsspielraum genannt. An Arbeitsplätzen mit Kundenkontakt kommen neben den beschriebenen Einflüssen weitere Belastungsfaktoren wie Emotionsarbeit und Gewalt am Arbeitsplatz hinzu. Lesen Sie hier weiter ...