EEG-Novelle 2014

Ziel der seit dem 1. August 2014 geltenden EEG-Novelle (EEG 2014) ist die Senkung der Kosten für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien, um diese besser an den Markt heranzuführen. Die Fördersätze für neue EE-Anlagen sollen von durchschnittlich 0,17 € pro kWh auf 0,12 € pro kWh reduziert werden. Dazu soll ab spätestens 2017 die Förderhöhe über Ausschreibungen bestimmt werden. Im Rahmen eines Pilotprojektes werden zunächst ab 2015 bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen und – nach einer erneuten Änderung des EEG (EEG 3.0) 2016 – auch bei den anderen Energiearten Erfahrungen mit Ausschreibungen gesammelt werden. Lesen Sie hier weiter ...