Lieferant

Lieferant

Organisation oder natürliche Person, die ein in der Lieferkette der Organisation verwendetes Produkt oder eine in Anspruch genommene Dienstleistung anbietet. Der Lieferant kann direkte oder indirekte Beziehungen mit der Organisation unterhalten.
Beispiele für Lieferanten:

  • ŸŸMakler: natürliche Personen oder Organisationen, die Produkte, Dienstleistungen oder Vermögenswerte für andere kaufen und verkaufen. Dazu gehören auch Vermittlungsagenturen, die Arbeitskräfte stellen.
  • Berater/Berater(firmen): natürliche Personen oder Organisationen, die Fachberatung und Dienstleistungen auf rechtlich anerkannter, professioneller und gewerblicher Basis anbieten. Berater sind rechtlich als Selbständige oder als Arbeitnehmer einer anderen Organisation anerkannt.
  • Auftragnehmer/Vertragspartner: natürliche Personen oder Organisationen, die bei einer Organisation vor Ort oder extern für die Organisation arbeiten und deren Arbeitsverhältnis vertraglich geregelt ist. Ein Auftragnehmer kann direkt eigenes Personal anwerben oder Subunternehmer oder unabhängige Vertragspartner beauftragen.
  • Vertreiber: Handelsvertreter, die andere mit Produkten beliefern. Franchise- oder Lizenznehmer: natürliche Personen oder Organisationen, denen von der Organisation eine Franchise oder Lizenz gewährt wird. Franchisen und Lizenzen ermächtigen zu spezifischen kommerziellen Aktivitäten (z. B. die Produktion und den Verkauf eines Produktes).
  • ŸŸHeimarbeiter: natürliche Personen, die zuhause oder an einem beliebigen anderen Ort (außer an der Betriebsstätte des Arbeitgebers) gegen Vergütung Arbeiten ausführen, die als Resultat ein/e vom Arbeitgeber spezifizierte/s Produkt oder Dienstleistung (unabhängig davon, wer die Betriebsmittel, das Material oder andere verwendete Eingaben zur Verfügung stellt) hat.
  • ŸŸUnabhängige Vertragspartner: natürliche Personen oder Organisationen, die für die Organisation, einen Auftragnehmer oder einen Subunternehmer arbeiten und deren Arbeitsverhältnis vertraglich geregelt ist. Unabhängige Vertragspartner stehen in keinem Beschäftigungsverhältnis zur Organisation.
  • Hersteller: natürliche Personen oder Organisationen, die Produkte zum Verkauf herstellen.
  • ŸPrimärerzeuger: natürliche Personen oder Organisationen, die Rohstoffe anbauen, ernten oder abbauen/fördern.
  • Subunternehmer: natürliche Personen oder Organisationen, die bei einer Organisation vor Ort oder extern für die Organisation arbeiten und die in einem direkten vertraglichen Verhältnis mit einem Auftragnehmer oder Subunternehmer – jedoch nicht zwangsläufig mit der Organisation –stehen. Ein Subunternehmer kann direkt eigenes Personal anwerben oder unabhängige Vertragspartner beauftragen.
  • Großhändler: Verkäufer von Produkten in großen Mengen an den Einzelhandel.