Augenschutz
- Martina Glas
Schweißer mit Schutzbrille
Verblitztes Auge
Verblitzt noch mal!
Schutzbrillen können unbequem sein, die Sicht einschränken und folgen zumindest im Berufsleben keinen modischen Trends. Sie sind aber unerlässlich, sobald das Auge direkter ultravioletter (UV-)Strahlung ausgesetzt ist. Dies ist im Berufsleben vor allem beim Schweißen oder beim Blickkontakt mit Quarzlampen der Fall. Privat trifft das Auge meistens beim ungeschützten Schauen in die Sonne oder Höhensonne auf eine starke UV-Strahlung. Die Schädigung beim direkten Augenkontakt mit UV-Strahlung entspricht den Hautschäden durch Sonnenbrand.
Viele Arbeitnehmer unterschätzen die Länge, die das Auge ungeschützt starker UV-Strahlung ausgesetzt sein kann, ohne Schaden zu nehmen. Nach nur wenigen Minuten kommt es bereits zu einer Schädigung der Horn- und Bindehaut im Bereich der Lidspalte. Bei dieser als Verblitzung bezeichneten Verletzung des Auges handelt es sich um eine Ablösung des oberflächlichen Hornhautgewebes, das aufquillt, sich ablöst und schließlich abgestoßen wird.
Die Leitbeschwerden einer Verblitzung beeinträchtigen das allgemeine Wohlbefinden erheblich. Folgende Symptome sind typisch für eine Hornhautschädigung durch UV-Strahlung:
- Fremdkörpergefühl
- starke Schmerzen, vor allem bei Lichteinfall
- Augenrötung
- starker Tränenfluss
- Lidkrampf und Lidschwellung
- eventuell Sehverschlechterung
Das Auge regeneriert in der Regel das erodierte Gewebe eigenständig oder mit Unterstützung antibiotischer Augentropfen. Die Beschwerden klingen erfahrungsgemäß nach ein bis zwei Tagen wieder ab. Bei wiederholter Verblitzung kann jedoch eine Lasertherapie nötig werden, um die schützende Funktion der Hornhautoberfläche vollständig wiederherzustellen. In jedem Fall ist eine Verblitzung eine ernst zu nehmende Verletzung des Auges.
Entscheidend für die Stärke der Augenverletzung sind die Wellenlänge und die Einwirkungsdauer der Strahlung, die auf das Auge trifft. Um Verletzungen des Auges erst gar nicht entstehen zu lassen, gibt es für das Schweißen spezielle Schutzhelme oder -schirme mit Visier. Sie verfügen über sogenannte opto-elektrische Filter, die sich bei jedem Blitzen in nur 0,15 Millisekunden verdunkeln und anschließend sofort wieder aufhellen.
Schutzbrillen mit und ohne Filter für unterschiedliche Einsatzbereiche weist die DGUV-Regel 112-192 (Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz) aus.
Arbeitgeber sind verpflichtet, die jeweils vorgeschriebenen Schutzbrillen den Arbeitnehmern an Arbeitsplätzen mit starker UV-Strahlung zur Verfügung zu stellen. In seinem eigenen Interesse soll der Arbeitnehmer die Schutzbrillen und -helme auch tatsächlich tragen, selbst wenn z.B. die Schweißarbeiten nur sehr kurze Zeit dauern. Für Brillenträger ist der Arbeitgeber verpflichtet, Korrektionsschutzbrillen mit der entsprechenden optisch korrigierenden Wirkung zur Verfügung zu stellen.