SonGebVO NRW

 



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Sondernutzungsgebührenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Bundesfernstraßen und Landesstraßen vom 15. April 2009

Kerninhalte

Für Sondernutzungen an Bundesfernstraßen und an Landesstraßen im Land Nordrhein-Westfalen – für Bundesstraßen und Landesstraßen mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten – werden Gebühren nach dieser Verordnung erhoben.