Gesetz über den kostenfreien Zugang

 



Nicht mehr gültig!

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über den kostenfreien Zugang zu staatlichen Umweltdaten vom 29. Januar 2008

Kerninhalte

Die Landkreise und Kreisfreien Städte erhalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben Zugang zu den vorhandenen digitalen Daten der staatlichen Umweltverwaltung, soweit Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter nicht entgegenstehen; sie sind von der Zahlung von Kosten für die Übermittlung und Nutzung befreit.