AU-Richtlinie
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Richtlinie für die Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) |
Link zum Rechtstext | AU-Richtlinie |
Kerninhalte | Ziel der neu gefassten Richtlinie ist die Einführung der verpflichtenden Messung der Abgase aller AU-pflichtigen Kraftfahrzeuge. Damit wird die Möglichkeit des 2-stufigen Verfahrens bei Fahrzeugen mit On-Board-Diagnosesystem (OBD-System) aufgehoben. Auch bei diesen Fahrzeugen ist nun, unabhängig vom Ergebnis der Prüfung des OBD-Systems, die Messung der Abgase vorgeschrieben. Hiermit soll die Realitätsnähe der Abgasuntersuchung (AU) weiter erhöht werden und die Fehlerquote gering gehalten werden. Darüber hinaus werden die Sollwerte der Emissionsklassen Euro 6/VI angepasst, um eine bessere Erkennbarkeit von Mängeln bei diesen Fahrzeugen zu gewährleisten. Als weiterer Schritt ist die Einführung der Partikelanzahlmessung für Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor vorgesehen. |
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