ArbnErfRL

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst vom 20. Juli 1959

Link zum RechtstextArbeitnehmererfindungs-Richtlinie

Kerninhalte

Diese Richtlinie regelt die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst.
Sie ist in drei Teile gegliedert:
Der erste Teil beinhaltet die patent- und gebrauchsmusterfähigen Erfindungen sowie technische Verbesserungsvorschläge.
Der zweite und dritte Teil regelt den Anteilsfaktor und die Ermittlung der Vergütung für den Arbeitnehmer.