AllgV Pr.3230-32xua/002-0001#001
Link zum Rechtstext | Allgemeinverfügung Pr.3230-32xua/002-0001 Nummer 1 |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Mitteilung von Informationen über gefährliche Ereignisse an das Eisenbahn-Bundesamt vom 28. Dezember 2017 |
Kerninhalte | Diese Allgemeinverfügung bestimmt, dass Eisenbahnverkehrsunternehmen des Bundes sowie Nichtbundeseigene Eisenbahnverkehrsunternehmen und Fahrzeughalter nach § 31 AEG, die einer Sicherheitsbescheinigung bedürfen, dem Eisenbahn-Bundesamt gefährliche Ereignisse quartalsweise nach Maßgabe der Anlage 1 zu melden haben. Anlage 2 enthält elektronische Formulare zur Mitteilung von Informationen über gefährliche Ereignisse an das Eisenbahn-Bundesamt, und zwar: |