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Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser in der Fassung vom 16. August 2018

Kerninhalte

Diese Arbeitshilfe soll einerseits Anlagenbetreiber und hinzugezogene Gutachter bei der Erstellung eines Ausgangszustandsberichts unterstützen und andererseits den zuständigen Behörden Hinweise für die Prüfung eines vorgelegten Ausgangszustandsberichts im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens geben.

Der Ausgangszustandsbericht soll den Zustand des Bodens und des Grundwassers auf dem Anlagengrundstück darstellen. Er dient letztlich als Beweissicherung und Vergleichsmaßstabfür die Rückführungspflicht bei Anlagenstilllegung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.