DOBenGebV

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Erhebung von Gebührenfür die Benutzung des Nothafens Darßer Ort  vom 10. Oktober 1996 

Link zum RechtstextVerordnung über die Erhebung von Gebührenfür die Benutzung des Nothafens Darßer Ort 

Kerninhalte

In dieser Verordnung wird festgelegt, dass für die Benutzung des Nothafens Darßer Ort und seiner Einrichtungen Gebühren erhoben werden.

In bestimmten Fällen müssen keine Gebühren gezahlt werden.