DGUV Information 213-715 (ehemals BGI_GUV-I 790-015)

 





Die DGUV Information 213-715 wurde aufgehoben.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verwendung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen bei der Verarbeitung von Holz, Papier und Leder – Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung (Ausgabe Januar 2012)

Link zum RechtstextDGUV Information 213-715

Kerninhalte

Diese Empfehlungen beziehen sich auf den Einsatz von reaktiven Polyurethan (PUR)-Schmelzklebstoffen auf der Basis von Diphenylmethandiisocyanat (MDI) mit einem maximalen Anteil von 4 % Monomeren und dessen Prepolymeren in folgenden Arbeitsbereichen: 

  • Druckweiterverarbeitung 
  • Holz und Holzwerkstoffbeschichtung 
  • Schuhherstellung 
  • Herstellung von Fahrzeuginnenausstattungen, Polstermöbeln und weitere Verfahren 
  • Abfüllung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen


Sie beschreiben technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen, die den Stand der Technik definieren.

Sie finden keine Anwendung für Tätigkeiten mit 

  • reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen mit mehr als 4 % monomerem MDI, 
  • reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen mit anderen Isocyanaten als MDI,
  • Schmelzklebstoffen auf der Basis von Ethylenvinylacetat Copolymeren (EVA), Polyester und Polyamid,
  • wässrigen oder lösemittelhaltigen Einkomponenten(1K) oder Zweikomponenten (2K)-PUR-Klebstoffen, 
  • strahlungshärtenden PUR-Acrylat-Mischschmelzklebstoffen
  • sowie 
  • anderen Gefahrstoffen wie z.B. Lösemitteln zur Reinigung von Anlagen.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 04. Januar 2024