GUV-I 880

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Kaltreiniger (Ausgabe Juli 2007)

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Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Informationen gelten für Tätigkeiten im Rahmen der Anwendung von Kaltreinigern.

Unter besonderer Berücksichtigung der chemisch-physikalischen und toxikologischen Eigenschaften der Kaltreiniger sollen sie Vorgesetzte unterstützen bei der

  • Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, einschließlich der Prüfung, ob Ersatzstoffe oder -verfahren vorhanden sind und angewendet werden können, 
  • Festlegung der zum Schutz des Menschen und der Umwelt erforderlichen Maßnahmen und Verhaltensregeln,
  • Festlegung des Verhaltens im Gefahrenfall,
  • Festlegung der Erste-Hilfe-Maßnahmen,
  • Ausarbeitung der Betriebsanweisungen und
  • Durchführung der Unterweisungen.