IvG Bln

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Informationsverarbeitung bei der allgemeinen Verwaltungstätigkeit vom 9. Oktober 1992 

Link zum Rechtstext

Informationsverarbeitungsgesetz 

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der manuellen und allgemeinen Verwaltungstätigkeit, soweit hierfür keine besonderen gesetzlichen Vorschriften gelten.