BEnSpG
Aufgehoben zum 6. April 2016. Nachfolgeregelung: Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln)
Link zum Rechtstext | Berliner Energiespargesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, eine möglichst sparsame, rationelle, sozial- und umweltverträgliche, ressourcenschonende, risikoarme und gesamtwirtschaftlich kostengünstige Erzeugung und Verwendung von Energie zu fördern und dadurch zugleich die Versorgung mit Energie zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger des Landes Berlin langfristig zu sichern. |