AbwAG Bln
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Berliner Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes in der Fassung vom 12. Januar 1989 |
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Kerninhalte | Dieses Gesetz legt für Berlin fest, dass die Abwasserschädlichkeit insoweit außer Ansatz bleibt, als sie nach dem geschätzten Wirkungsgrad der zur Nachklärung errichteten und betriebenen Einrichtungen vermindert wird. Es regelt die Ermittlung/Festlegung der Überwachungswerte von Abwasser einschließlich der Schätzung der Vorbelastung, die Abgabepflicht des Einleiters und die Ausnahmen sowie die Abgabefreiheit von Niederschlagswasser. |