AbwAG Bln

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Berliner Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes in der Fassung vom 12. Januar 1989

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Berliner Abwasserabgabengesetz

Kerninhalte

Dieses Gesetz legt für Berlin fest, dass die Abwasserschädlichkeit insoweit außer Ansatz bleibt, als sie nach dem geschätzten Wirkungsgrad der zur Nachklärung errichteten und betriebenen Einrichtungen vermindert wird. Es regelt die Ermittlung/Festlegung der Überwachungswerte von Abwasser einschließlich der Schätzung der Vorbelastung, die Abgabepflicht des Einleiters und die Ausnahmen sowie die Abgabefreiheit von Niederschlagswasser.

Es bestimmt zudem den Veranlagungszeitraum und die Fälligkeit der Abgabe sowie das für die Wasserwirtschaft zuständige Mitglied des Senats als zuständige Wasserbehörde für den Vollzug des Abwasserabgabengesetzes und dieses Gesetzes.