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Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin vom 15. Oktober 1999

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht das in Akten festgehaltene Wissen und Handeln öffentlicher Stellen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen.

Es regelt die Informationsrechte gegenüber den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen (insbesondere nicht rechtsfähige Anstalten, Krankenhausbetriebe, Eigenbetriebe und Gerichte) des Landes Berlin, den landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und gegenüber Privaten, die mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse betraut sind (öffentliche Stellen).

Für die Gerichte und die Behörden der Staatsanwaltschaft gilt es nur, soweit sie Verwaltungsaufgaben erledigen.

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Review vom 01. Dezember 2020