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Berliner EnergiewendeG

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Berliner Energiewendegesetz vom 22. März 2016

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist die Festlegung von Klimaschutzzielen für das Land Berlin sowie die Schaffung von Instrumenten zu deren Erreichung.

Zugleich soll mit dem Gesetz ein Beitrag zu den internationalen, europäischen und nationalen Bemühungen um Klimaschutz und Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels, zur Energiewende in Deutschland sowie zum Aufbau einer sicheren, preisgünstigen und klimaverträglichen Energieerzeugung und -versorgung im Land Berlin geleistet werden.

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Review vom 01. Oktober 2021