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Berliner Wassergesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Berliner Wassergesetz in der Fassung vom 17. Juni 2005

Kerninhalte

Dieses Gesetz dient der Vermeidung von Beeinträchtigungen der ökologischen Gewässerfunktionen bei der Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer einschließlich ihrer Gewässerrandstreifen und Uferzonen und bestimmt, dass bei allen Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden ist und entnommenes Wasser möglichst sparsam verwendet werden muss.

Es regelt zudem die Gewässeraufsicht und legt die Aufgaben der Wasserbehörde und Bezirksämter fest.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenWHG_Sum_Abwasser; WHG_Sum_MoC