Hinweise zur Anw. der Abfallverzeichnis-VO
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 9. August 2005 |
Kerninhalte | Diese Hinweise enthalten Erläuterungen zur Auslegung des Begriffs „gefährliche Abfallart“ und der damit verbundenen Zuordnung der Abfälle mit gefahrenrelevanten Eigenschaften nach der AVV. Sie geben zudem eine Anleitung für die Zuordnung von Abfällen zu den als gefährlich bzw. nicht gefährlich geltenden Abfallarten anhand konkretisierender Merkmale. Die gefahrenrelevanten Eigenschaften H1 bis H14 werden ebenso wie die Systematik für die Zuordnung dieser Eigenschaften erläutert. Sie dienen den für die Bezeichnung und Einstufung verantwortlichen Erzeugern oder Besitzern von Abfällen als Hilfestellung. Sie stellen keine Vorgaben für die Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen dar. |