TierNebProdV BW

 



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Tiernebenprodukte-Zuständigkeitsverordnung

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Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Zuständigkeiten nach den Vorschriften über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten vom 13. März 2007

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, die Regierungspräsidien und das Regierungspräsidium Freiburg (für die Erteilung der Genehmigung) als Zuständige nach der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002, dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vom 25. Januar 2004 und der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung vom 27. Juli 2006.