VSG-VO BW

 



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Vogelschutzgebiete

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten vom 5. Februar 2010

Kerninhalte

Diese Verordnung legt in Anlage 1 Gebiete als Europäische Vogelschutzgebiete gemäß der Vogelschutzrichtlinie fest und normiert deren Erhaltungsziele.

HINWEIS: Mit der ersten Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 21. August 2017 wurden die Anlagen geändert.