FliegBautenZuVO BW
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung des Wirtschaftsministeriums über die Zuständigkeit zur Erteilung der Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten vom 18. Dezember 1996 |
Link zum Rechtstext | FliegBautenZuVO BW |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt unter anderem, dass die TÜV Süddeutschland Bau und Betrieb GmbH, Region Baden-Württemberg, Filderstadt (Gesellschaft) für die Entscheidung über die Erteilung einer Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten zuständig ist. |
Links zur Rechtsänderung |