FliegBautenZuVO BW

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung des Wirtschaftsministeriums über die Zuständigkeit zur Erteilung der Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten vom 18. Dezember 1996

Link zum RechtstextFliegBautenZuVO BW

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt unter anderem, dass die TÜV Süddeutschland Bau und Betrieb GmbH, Region Baden-Württemberg, Filderstadt (Gesellschaft) für die Entscheidung über die Erteilung einer Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten zuständig ist.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Februar 2022
Review vom 02. Februar 2021