SFP-VO BW

 



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Sanierungsfahrplan-Verordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung der Landesregierung zum gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg vom 28. Juli 2015

Kerninhalte

Diese Verordnung enthält Vorschriften zum gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplan, dessen Ziel die Entwicklung und Vermittlung einer Sanierungsstrategie für Einzelgebäude ist, um bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.

Sie legt unter anderem die allgemeinen Anforderungen und die Inhalte des Sanierungsfahrplans fest.