BOA BW
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Verordnung des Verkehrsministeriums über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen (BOA) vom 17. März 1971 |
Link zum Rechtstext | BOA BW |
Kerninhalte | Diese Verordnung und die dazugehörigen Anweisungen gelten grundsätzlich für alle Anschlussbahnen. Sie enthält unter anderem Regelungen zu Bahnanlagen (bautechnische Anlagen, Sicherungs- und Fernmeldeanlagen, maschinentechnische und elektronische Anlagen), zu Fahrzeugen, zum Bahnbetrieb und Bestimmungen für Dritte (Betreten und Überqueren der Bahnanlagen; Bahnbeschädigungen und -störungen; Personenbeförderung). |