BOA BW

 



Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Verordnung des Verkehrsministeriums über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen (BOA) vom 17. März 1971 

Link zum RechtstextBOA BW 

Kerninhalte

Diese Verordnung und die dazugehörigen Anweisungen gelten grundsätzlich für alle Anschlussbahnen.

Sie enthält unter anderem Regelungen zu Bahnanlagen (bautechnische Anlagen, Sicherungs- und Fernmeldeanlagen, maschinentechnische und elektronische Anlagen), zu Fahrzeugen, zum Bahnbetrieb und Bestimmungen für Dritte (Betreten und Überqueren der Bahnanlagen; Bahnbeschädigungen und -störungen; Personenbeförderung).