Bandfalldämpfer

Bandfalldämpfer im Einsatz

Bandfalldämpfer fangen aufgrund ihres Materials und ihrer Beschaffenheit Abstürze aus Höhen ab, die ohne Falldämpfung zu schweren bis tödlichen Verletzungen von Mitarbeitern führen können. Typische Arbeitsfelder, bei denen Bandfalldämpfer zum Einsatz kommen, sind die Fassadenreinigung und alle Hochbauarbeiten. Bandfalldämpfer sind Teil der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA gA).

Ihr Einsatz ist immer dann notwendig, wenn eine individuelle Absturzgefährdung vorliegt, bei der keine kollektiven Sicherungssysteme, wie z.B. Gerüste, Personenaufnahmemittel (PAM: Personenförderkörbe, Arbeitsbühnen u. ä.) oder Fangnetze und andere Fangvorrichtungen, vorhanden sind oder deren Einsatz aus technischen Gründen nicht möglich ist. Bandfalldämpfer sind innerhalb der PSA gA Teil von Auffangsystemen. Sie sind in Abhängigkeit von der speziellen Beschaffenheit des Arbeitsplatzes mit oder ohne Führung ausgestattet.

Das besondere Merkmal des Falldämpfers liegt in der Beschaffenheit des breiten Gewebebands, das in der Regel aus festen Kunstfasern besteht. Das Gewebeband wird in Schlaufen gelegt, die in einer bestimmten Weise miteinander vernäht werden. Das Schlaufenband wird mit Stoff ummantelt und auf beiden Seiten befestigt: unten an einem Sicherungsgurt und oben am Verbindungsmittel. Das Verbindungsmittel (in der Regel ein Seil) wird an einem fixen Anschlagpunkt montiert. Kommt es zum Absturz beim Arbeitseinsatz, lösen sich die Schlaufen nacheinander und bremsen dadurch den freien Fall des Mitarbeiters. Durch diese deutliche Minderung der Fallenergie reduziert der Falldämpfer das Verletzungsrisiko. Er ist nach einmaliger Benutzung nicht mehr funktionstüchtig und muss entsorgt werden.

Neben dem Einsatz des für den jeweiligen Arbeitsplatz geeigneten Bandfalldämpfers spielt die Lagerung für die Haltbarkeit der Kunstfasern und der Nähte eine entscheidende Rolle. Die Belastbarkeit der Kunstfasern wird durch extreme Temperaturen und den Kontakt mit Säuren, Laugen und fett- oder ölhaltigen Stoffen gemindert. Verliert das Gewebeband die Eigenschaft, sich ab einer bestimmten Zugkraft zu lösen, wird auch die Fallenergie nicht im gewünschten Maße reduziert. Der Mitarbeiter läuft Gefahr, durch den Sturz schwer verletzt zu werden. Die DGUV-Regel 112-198 empfiehlt daher die Aufbewahrung der Falldämpfer an einem trockenen Ort mit gemäßigten Temperaturen. Jährliche Wartungen und Reinigungen mit Spezialreinigern sorgen dafür, dass der Bandfalldämpfer im Ernstfall seinen Dienst zuverlässig verrichtet. Nach spätestens sechs Jahren ist die Haltbarkeit eines Bandfalldämpfers in der Regel überschritten, und er muss durch einen neuen ersetzt werden. Genaue Informationen zur Haltbarkeit liefert der Hersteller.