PersVG Bln

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Personalvertretungsgesetz in der Fassung vom 14. Juli 1994

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Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Personalvertretung im Land Berlin. In den Verwaltungen, den Gerichten und Betrieben des Landes Berlin sowie in den landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden Personalvertretungen gebildet. Personalvertretungen im Sinne dieses Gesetzes sind die Personalräte, die Gesamtpersonalräte und der Hauptpersonalrat.

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Review vom 11. Juli 2024