DGUV Information 213-106

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Explosionsschutzdokument (Ausgabe Juni 2021)

Link zum RechtstextDGUV Information 213-106

Kerninhalte

Ein so genanntes „Explosionsschutzdokument“ nach Gefahrstoffverordnung ist erforderlich, wenn ohne Anwendung von Schutzmaßnahmen gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen oder schon vorhanden sein können.
Die DGUV Information 213-106 erklärt, wie ein solches Explosionsschutzdokument erstellt werden kann. Sie ist eine Hilfestellung für Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und andere für die betriebliche Sicherheit und Gesundheit verantwortliche Personen.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenF2_SumGefährdb; FaSi_Gfstoff_Sum_9; FM_Gfstoff_Sum_9; Inst_Gfstoff_Sum_9
Links zur Rechtsänderung

Review vom 08. März 2022 
Review vom 01. Juli 2021
Review vom 01. März 2021
Review vom 03. Dezember 2020