EigenkontrollVO Sachsen

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über Art und Häufigkeit der Eigenkontrolle von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen vom 7. Oktober 1994

Link zum RechtstextEigenkontrollVO

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für alle öffentlichen und nichtöffentlichen Abwasseranlagen im Sinne von § 67 SächsWG einschließlich ihrer Abwassereinleitungen und für das durch die Abwassereinleitungen beeinflusste Gewässer sowie für Abwasseranlagen, deren Zulassung auf einem bergrechtlichen Betriebsplan und der entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnis oder auf einem bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren beruht.

Ausgenommen sind bestimmte Abwasserbehandlungsanlagen für häusliches Abwasser, Kleineinleitungen aus Zahnarztpraxen und von Leichtstoffabscheidern.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)Am_SumAbwasseranlagen; Inst_SumPrüfpf; WHG_Sum_Abwasser; WHG_Sum_Anlagen; WHG_Sum_MoC