VwVSächsBO

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verwaltungsvorschrift zur Sächsischen Bauordnung in der Fassung vom 18. März 2005

Link zum RechtstextSächsische Verkaufsstättenbaurichtlinie (Anlage 6)
Link zum RechtstextSächsVerkBauR

Kerninhalte

Diese Verwaltungsvorschrift für die Bauaufsichtsbehörden zum Vollzug der Sächsischen Bauordnung enthält als Anlage 6 die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Sächsische Verkaufsstättenbaurichtlinie, kurz SächsVerkBauR) vom 18. März 2005.

Die Verkaufsstättenbaurichtlinie regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und den Betrieb von Verkaufsstätten.
Ihre Vorschriften gelten für jede Verkaufsstätte, bei der die Bruttogrundflächen der Verkaufsräume und Ladenstraßen insgesamt mehr als 2.000 Quadratmeter betragen.