SächsVAwS

 



Die Verordnung ist am 1. August 2017 außer Kraft getreten. Sie wurde ersetzt durch die bundesrechtliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Link zum Rechtstext

Anlagenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 18. April 2000

Kerninhalte

Diese Verordnung definiert die Anforderungen an Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird.
Sie unterscheidet dabei zwischen LAU-Anlagen, die zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe dienen, und HBV-Anlagen, die zum Herstellen, Behandeln und Verwenden dienen.

Die Anforderungen richten sich nach der jeweiligen Gefährdungsstufe einer Anlage, die über die Mengen an gehandhabten Stoffen pro WGK (Wassergefährdungsklasse) ermittelt werden kann.

Sie schreibt regelmäßige Prüfungen der Anlagen bzw. Anlagenteile durch Sachverständige nach dem WHG (Wasserhaushaltsgesetz) vor.

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