LBauO MV

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Oktober 2015

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Technische Baubestimmungen

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt für bauliche Anlagen und Bauprodukte. Es gilt auch für Grundstücke sowie für andere Anlagen und Einrichtungen, an die in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt werden.

Es gilt nicht für

  • Anlagen des öffentlichen Verkehrs einschließlich Zubehör, Nebenanlagen und Nebenbetrieben, ausgenommen Gebäude,
  • Anlagen, die der Bergaufsicht unterliegen, ausgenommen Gebäude,
  • Rohrleitungsanlagen sowie Leitungen aller Art, ausgenommen in Gebäuden,
  • Kräne und Krananlagen mit Ausnahme der Kranbahnen und Kranfundamente,
  • Schiffe und andere schwimmende Anlagen in Häfen, für die wasserverkehrsrechtliche Regelungen getroffen sind, ausgenommen schwimmende Häuser,
  • Messestände in Messe- und Ausstellungsgebäuden,
  • Regale und Regalanlagen in Gebäuden, soweit sie nicht Teil der Gebäudekonstruktion sind und keine Erschließungsfunktion haben.
Links zur Rechtsänderung

Review vom 15. April 2024
Review vom 15. Februar 2023
Review vom 05. Juli 2021