SächsWabuV
Galt bis zum 7. August 2013!
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Sächsische Wasserbuchverordnung vom 8. Januar 1999 |
Kerninhalte | Diese Verordnung normiert die Pflicht, für die oberirdischen Gewässer und das Grundwasser zur Übersicht und zum Nachweis getroffener wasserrechtlicher Entscheidungen und bestehender Rechtsverhältnisse Wasserbücher zu führen und legt die eintragungspflichtigen wasserrechtlichen Entscheidung und Rechtsverhältnisse fest. |