LlmSchG SH
Link zum Rechtstext | Landes-Immissionsschutzgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz dient der Vorbeugung und dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die durch die Errichtung und den Betrieb von Anlagen sowie durch das Verhalten Einzelner hervorgerufen werden können. Es berechtigt Gemeinden, durch ortsrechtliche Verordnungen unter anderem vorzuschreiben, dass bestimmte Geräte oder Maschinen nach der 32. BImSchV nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden dürfen und das Entfachen von offenen Feuern örtlich und zeitlich begrenzt ist. |