LlmSchG SH

 



Link zum Rechtstext

Landes-Immissionsschutzgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen vom 6. Januar 2009

Kerninhalte

Dieses Gesetz dient der Vorbeugung und dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die durch die Errichtung und den Betrieb von Anlagen sowie durch das Verhalten Einzelner hervorgerufen werden können.

Es berechtigt Gemeinden, durch ortsrechtliche Verordnungen unter anderem vorzuschreiben, dass bestimmte Geräte oder Maschinen nach der 32. BImSchV nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden dürfen und das Entfachen von offenen Feuern örtlich und zeitlich begrenzt ist.