LPersVG RP
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landespersonalvertretungsgesetz in der Fassung vom 24. November 2000 |
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Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Personalvertretung in Rheinland-Pfalz. In den Verwaltungen (einschließlich der Schulen) und öffentlich-rechtlichen Betrieben des Landes, der kommunalen Gebietskörperschaften und der sonstigen nicht bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie den Gerichten des Landes werden zur Vertretung der Interessen der Beschäftigten Personalvertretungen gebildet. |
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