LPlG RP

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesplanungsgesetz vom 10. April 2003

Link zum RechtstextLPlG

Kerninhalte

Die Raumordnung soll das Land und seine Teilräume so entwickeln, dass

  • die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft gewährleistet ist, 
  • sie den Schutz, die Pflege und die Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen sichert, 
  • sie die Standortvoraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung sichert und verbessert, 
  • sie die Gestaltungsmöglichkeiten der Raumnutzung langfristig offen hält, 
  • gleichwertige Lebensbedingungen für die Menschen gesichert oder hergestellt werden, 
  • sie zur Verwirklichung des Prinzips der Geschlechtergerechtigkeit beiträgt, 
  • sie den besonderen Möglichkeiten und Bedürfnissen alter oder behinderter Menschen Rechnung trägt und 
  • sie dem besonderen Anspruch junger Menschen auf Entwicklung und Entfaltung gerecht wird.